Was ist, wenn ich nicht mehr bin, oder was ist, wenn mein Partner oder meine Eltern nicht mehr sind? Diese Frage beschäftigt uns alle zu unterschiedlichen Zeitpunkten in unserem Leben. Nicht nur auf einer rechtlichen Basis, sondern vor allem emotional. Damit wir frei von Ängsten und Sorgen leben können, bedarf es, dass jeder von uns sich mit dieser Thematik auseinandersetzt. Manchmal kommt das Emotionale zuerst, manchmal das Rechtliche oder vielleicht auch beides gleichzeitig. Bei mir finden Sie Unterstützung das Thema Tod und die damit einhergehenden Konsequenzen anzugehen und die von Ihnen gewünschten Regelungen zu finden und umzusetzen.
Auch nach einem Todesfall können Sie auf mich zählen. Ich stehe Ihnen bzw. Ihren Liebsten bei der Verwaltung und Aufteilung des Nachlasses zur Seite und übernehme dafür die Verantwortung.
Immer auch Teil meiner Beratung ist die Thematik der Urteilsunfähigkeit. Was sollten Sie regeln, wenn Sie aufgrund Krankheit oder eines Unfalles nicht mehr fähig sind, Entscheidungen zu treffen und für sich selber zu sorgen? Wer soll Sie in einem solchen Falle vertreten? Ich wage zu behaupten, dass Ihnen Ihre Selbstbestimmung am Herzen liegt - und dafür müssen Sie aktiv werden. Das Gesetz sieht nämlich für die meisten Fälle nicht die gewünschte Lösung vor. Um das Mögliche im Voraus zu regeln, werden Sie mit mir die Dokumente Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung erstellen.
Mit meinem Erfahrungsschatz werde ich für Sie massgeschneiderte Lösungen finden, sodass Sie diese Angelegenheiten in meinen vertrauensvollen Händen wissen und sich auf das Leben konzentrieren können!