search.ch
Bandi | Ulmann | Zimmermann

Jetzt geöffnet

Bandi | Ulmann | Zimmermann

Andreas Bandi Notar & Fürsprecher | Corinne Ulmann Notarin & Rechtsanwältin | Manuela Zimmermann Notarin & Rechtsanwältin
Marktgasse 46
4900 Langenthal BE

Kontakte

Telefon 062 919 40 60
Zweigbüro Lotzwil 062 922 03 33 *
E-Mail
Link www.notariatadvokatur.ch
* Wünscht keine Werbung

Informationen

Herzlich Willkommen bei Bandi Ulmann Zimmermann–
Ihrem Notariats- und Advokaturbüro
Im Herzen von Langenthal


Unser Team steht Ihnen für Dienstleistungen in den Bereichen
Notariat und Advokatur sehr gerne zur Verfügung.


UNSERE DIENSTLEISTUNGEN


Dank unserer langjährigen Berufserfahrung bieten wir Ihnen in den unterschiedlichsten Bereichen Rechtsberatung und Unterstützung. Unser Anspruch ist es, Sie in rechtlichen Belangen umfassend und ganzheitlich zu beraten und zu betreuen.


NOTARIAT


Vorbereitung und Vollzug von öffentlichen Urkunden, beispielsweise

  • Grundstückkaufverträgen
  • Grundpfandverträgen
  • Teilung von Grundstücken (Parzellierungen)
  • Stockwerkeigentumsbegründungen
  • Dienstbarkeitsverträgen
  • Ehe- und Erbverträgen
  • Testamenten
  • Vorsorgeaufträgen
  • Gesellschaftsgründungen
  • Statuten und Statutenänderungen
  • Kapitalherabsetzungen- und erhöhungen
  • Umstrukturierungen
  • Nachfolgeregelungen
  • Beglaubigungen von Unterschriften und Dokumenten
und vieles mehr


Advokatur

  • Erbrecht und Nachlassplanung (inkl. Willensvollstreckung)
  • Sachenrecht (Liegenschaften)
  • Familienrecht (Trennungen und Scheidungen, Kindsrecht, Partnerschaftsrecht, Erwachsenenschutz)
  • Gesellschafts- und Firmenrecht
  • Vertragsrecht (Arbeitsrecht, Auftragsrecht, Kaufvertragsrecht, Schenkungsrecht, Abtretungen, Mietrecht, Pachtrecht)
  • Baurecht
  • Personenrecht, Vereinsrecht, Stiftungsrecht
  • Sozialversicherungsrecht
  • allgemeines Verwaltungsrecht
  • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
  • Strafrecht
  • Beratung, Vertretung und Interessenwahrung vor Gerichten, Behörden und gegenüber Dritten.


GEBÜHREN | HONORARE


NOTARIAT


Für seine Tätigkeit als öffentliche Urkundsperson hat der Notar Anspruch auf eine Gebühr. Die Höhe der Gebühren wird in der Verordnung über die Notariatsgebühren geregelt.


Für die nebenberuflichen Tätigkeiten des Notars wird ein Honorar nach Zeitaufwand geschuldet.


Auf Wunsch orientieren wir Sie gerne über die voraussichtlichen Gebühren einer Beurkundung und die damit zusammenhängenden Auslagen und Abgaben.


ADVOKATUR


Für das Anwaltshonorar ist die Vereinbarung mit dem Mandanten massgebend. Besteht keine Honorarvereinbarung, findet die Tarifordnung der Parteikostenverordnung Anwendung. Gegebenenfalls prüfen wir die Voraussetzungen der unentgeltlichen Rechtspflege.


Weitere Informationen finden Sie hier:


Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN; BSG 169.81)


Preisübersicht Notariatsdienstleistungen


Anhang 1-4 GebVN


Parteikostenverordnung (PKV; BSG 168.811)

Kundenfeedback

 Bewertung: 3.6 (19 Bewertungen)

  1. Was ist Ihre Erfahrung?Jetzt bewerten

Öffnungszeiten

Mo-Do 07:30-12:00, 13:30-17:30
Fr 07:30-12:00, 13:30-17:00