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Kantonale Verwaltung und Gerichte

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Webseiten zum Eintrag

www.gleichstellungsgesetz.ch/d117.html
Entscheide nach Gleichstellungsgesetz : Luzern
im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis müssen sich innert drei Monaten nach Aushändigung der Klagebewilligung an das Arbeitsgericht in Luzern wenden.
Datenquelle: Swisscom Directories AG