Falschparker? Wir rechnen direkt mit dem Parksünder ab!
Wann kann ich kostenlos abschleppen lassen! Sobald Ihr Privatparkplatz, Ihr Grundstück oder die Einfahrt zu Ihrem Grundstück zugeparkt ist, haben Sie das Recht, den Parksünder abschleppen zulassen. Das Abschleppen eines Fahrzeugs im Kontext der Selbsthilfe ist zulässig (Entscheid des Obergerichts Kanton Zürich Nr. SB130145-O).