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Trennungsberatung Coaching Bürgin Markus

Trennungsberatung Coaching Bürgin Markus

Ihr Ansprechpartner für eine selbstbestimmte Trennung
Bahnhofstrasse 21
8620 Wetzikon ZH

Kontakte

Telefon 043 558 48 06 *
E-Mail
Link www.trennung-zuerich.ch/...
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Informationen

Trennungsberatung Wetzikon

Wir sind ein Team von ausgebildeten Trennungsberaterinnen und Trennungsberatern im Raum Zürich, Aargau, Schaffhausen.  Alle Beraterinnen und Berater arbeiten unabhängig voneinander und selbstständig. Unsere Ausbildung haben wir bei der "Vereinigung für gemeinsame Elternschaft (VeV)" und beim Verein "mannschafft" gemacht. Wir begleiten Sie durch die Trennung bis hin zur Scheidung. Durch einen regelmässigen fachlichen Austausch auch mit den Mitgliedern des Arbeitskreises Trennung Aargau unterstützen wir uns gegenseitig.

Falls gewünscht, bieten wir auch Beratungen zu zweit an. Wir garantieren Kompetenz, Verschwiegenheit und Effizienz. Sie entscheiden, ob Sie alleine, oder mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin in die Beratung kommen möchten und wie lange Sie unsere Beratung in Anspruch nehmen wollen. Die einzelnen Mitglieder des Teams informieren Sie gerne über Termine, Kosten und Zeitbedarf. 

Trennungsgedanken

Verliebt, verlobt, verheiratet. Und dann kommt der Alltag. Manches verändert sich. Der Partner, die Partnerschaft, die Kinder, das Leben, die Umstände, vielleicht auch der Beruf, der Wohnort, die Freunde, das Hobby.

Gedanken kommen auf: Bin ich noch glücklich und zufrieden? Ist es mein Partner oder meine Partnerin auch? Vielleicht kann man gemeinsam etwas verändern (-> Eheberatung/Paarberatung). Vielleicht auch nicht. Oft ist der Vorrat an Gemeinsamkeiten nach Jahren der Ehe aufgebraucht. Dann macht eine Trennung oder Scheidung für alle Beteiligten Sinn. Rund 40% aller Ehen werden in der Schweiz geschieden. Die durchschnittliche Ehedauer liegt bei 15 Jahren. Eine Scheidung ist längst kein gesellschaftlicher Makel mehr.

Trennen muss nicht Streit und Hass bedeuten. Mit einer Trennung werden die schönen Zeiten einer Partnerschaft nicht einfach ausgelöscht. Die gemeinsame Elternschaft bleibt bestehen. Das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder ist die neue Aufgabe. Trennen heisst loslassen, sich öffnen für einen neuen Weg, für ein neues Glück oder mehr Zufriedenheit.

Trennungsfragen

Je häufiger Trennungsgedanken aufkommen, desto mehr macht es Sinn, Fragen, welche sich bei einer allfälligen Trennung stellen, zu klären.

  • Soll, kann und darf ich meinen Mann/meine Frau einfach so verlassen? Welche Konsequenzen finanzieller Art (-> Ehegatten-Alimente, Kinder-Alimente) und praktisch-organisatorischer Art (-> Kinderbetreuung) hat das?
  • Braucht es für eine Trennung bestimmte Gründe?
  • Was muss ich konkret machen, wenn ich mich trennen will? (-> Trennungsberatung, Scheidungsberatung, Prozessbegeleitung)
  • Brauche ich einen Anwalt oder gibt es günstigere Lösungen (-> freiwillige, einvernehmliche, aussergerichtliche Trennungsvereinbarung, gerichtliche Trennung, Eheschutzverfahren)?
  • Braucht es eine Vereinbarung (-> Trennung) oder eine Konvention (-> Scheidung)?
  • Wer darf in der ehelichen Wohnung/im ehelichen Haus bleiben, wer muss ausziehen?
  • Wem gehört was, wer behält was und wer nimmt was mit (-> Wohnung, Haus, Möbel, Bilder, Autos, Haushaltgereäte etc.)?
  • Was passiert mit den Kindern (-> Kindeswohl, alleinige Obhut, alternierende Obhut, Kinderunterhalt)? Wo wohnen die Kinder (-> beim Vater, bei der Mutter, bei beiden, Residenzmodell, Wechselmodell)?Werde ich die Kinder weiter sehen und wie oft (-> Besuchsrecht, Besuchsregelung)? Wer entscheidet, wenn den Kindern etwas passiert? (-> gemeinsames Sorgerecht)
  • Was heisst gemeinsames Sorgerecht für die Kinder?
  • Wer muss wem was zahlen? (-> Ehegattenunterhalt, Kinderunterhalt)
  • Was passiert, wenn die unterhaltspflichtige Person nicht zahlt? (-> Alimentenbevorschussung, Alimenteninkasso, gerichtliches Eheschutzverfahren, Kesp)
  • Wen muss ich über meine Trennung informieren? (-> Steueramt, Banken, Versicherungen, Schule etc.)
  • Wie funktioniert das mit den Steuern?
  • Wie lange soll die Trennung dauern (-> min. 2 Jahre als Voraussetzung für ein einseitiges Scheidungsbegehren, Kampfscheidung, individuelle Dauer)?
  • Wann folgt die Scheidung (-> gemeinsames Scheidungsbegehren, einseitiges Scheidungsbegehren)?
  • Muss ich vor Gericht? (-> bei Trennung nicht zwingend, bei Scheidung zwingend, Bezirksgerichte in Zürich und Aargau, Kantonsgericht in Schaffhausen

Trennungslösungen

Unser Ziel ist es, das Auseinandergehen von Partnern in Würde, Anstand und getragen von gegenseitigem Respekt zu ermöglichen. Wir begleiten Sie in diesem Prozess und suchen gemeinsam den für Sie richtigen Weg der Trennung (-> Konfliktlösung, Mediation), um eine einvernehmliche Trennungsvereinbarung oder eine gemeinsame Scheidungskonvention zu ermöglichen und zu unterzeichnen.

Bei der Trennung geht es vor allem um den Ehegatten- und Kindesunterhalt (-> Berechnung der Unterhaltsansprüche), das Sorge- und Obhutsrecht für die Kinder, das Wohnrecht, die Kinderbetreuung und eine allfällige erste Aufteilung der gemeinsamen Güter (-> Bankkonten, Versicherungen, Autos). Die eigentliche Gütertrennung im Sinne des Gesetzes (-> Immobilien, Pensionskassenguthaben, 2. Säule, AHV, AHV-Erziehungs- und Betreuungsgutschriften etc.) erfolgt erst im Rahmen der Scheidung. 

Für all Ihr Fragen und Beratungswünsche steht für Sie Herr Markus Bürgin, dipl. Trennungsberater, zur Verfügung

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