Zahnärztlicher Notfall
Gewalteinwirkungen auf Gesicht, Kiefer und Zähne, Schläge, Stürze und Unfälle zeigen nach aussen nicht unbedingt Verletzungen, können aber Knochen oder Zahnsubstanz (Zahnkeime!) trotzdem geschädigt haben. Eine Anmeldung des Ereignisses an die Unfallversicherung zur Deckung der Spätfolgen ist insbesondere bei Kindern sehr empfehlenswert.