Wir sind im Besitz die Bewilligungen zur grenzüberschreitenden Personalverleih, welche von den Bewilligungsbehörden wie Kantonale Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) und die Staatssekretariat von Wirtschaft (SECO) ausgestellt worden sind.
Abgrenzung zwischen Pflege und Betreuung:
Jegliche Pflege und damit auch die Grundpflege ist eine bewilligungspflichtige Tätigkeit. Immer, wenn eine betreute Person Pflege braucht, muss zwingend eine Spitex-Institution oder eine diplomierte Fachperson mit einer entsprechenden Bewilligung beigezogen werden.