Der Vorsorgeauftrag befugt Dritte (meine Vertrauensperson/en) im Falle einer länger andauernden Urteils-/ Handlungs-unfähigkeit Befugnisse zur Vertretung der eigenen Interessen zu erteilen.
- Personensorge
- Vermögenssorge
- Rechtsverkehr.
Patientenverfügung:
Anweisungen für medi-zinische Behandlungen.
Anweisungen bei Prognose irreversibler Schädigung infolge Krankheit/Unfall
Anordnung im Todesfall
Willensbekundungen und Anordnungen für den Todesfall.
- Beerdigungsauftrag
(Wünsche zur Beerdigung Entlastung der Angehörigen)