VERWALTUNG VON IMMOBILIEN IN DER DEUTSCHSCHWEIZ
VERWALTUNG VON STOCKWERKEIGENTUM
- Verwalten nach den Vorschriften über das Stockwerkeigentum
- Überwachen und Einhalten der gesetzlichen und reglementarischen Vorschriften sowie der Hausordnung
- Einberufen der ordentlichen und ausserordentlichen Stockwerkeigentümerversammlungen, sowie deren Leitung
- Überwachung des Zustandes der Liegenschaft
- Reparaturen und Renovationen an den allgemeinen Teilen
- Anstellung, Einführung und Leitung des Hauswartes
- Überwachung der Heizanlage, sowie den Einkauf des Brennmaterials
- Erstellen des Jahresbudgets
- Mietzinskontrolle, Inkasso, etc.
- Führen der Liegenschafts- und Finanzbuchhaltung inkl. Jahresabschluss
VERWALTUNG VON MIETLIEGENSCHAFTEN
- Einholen von Auskünften über Mietinteressenten
- Erstellen von Mietverträgen, inkl. Mietkautionskonto
- Abnahme und Übergabe von Mietobjekten
- Überwachung des Zustandes der Liegenschaft
- Reparaturen, Renovationen und Sanierungen
- Anstellung, Einführung und Leitung des Hauswartes
- Überwachung der Heizanlage, sowie den Einkauf des Brennmaterials
- Mietzinskontrolle, Inkasso, etc.
- Führen der Liegenschafts- und Finanzbuchhaltung inkl. Jahresabschluss